Dienstleistungen A-Z

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen nach dem Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste in Nunningen oder online via eUmzug.
Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.
Ausländische Staatsangehörige haben zusätzliche Gebühren für den Ausländerausweis zu entrichten.
Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie hier Über eUmzugCH - eUmzug - Umzug & Adressänderung online melden

Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)


Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)


Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: https://www.ch.ch/de/wohnen/umzug/checkliste-fur-den-umzug

Anlassbewilligungen

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Das Merkblatt soll als Leitfaden dienen und wichtige Hinweise geben. Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn:

  • an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke, sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden
  • und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.


Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.


Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.

Gebühren Anlässe
Gesuch Anlassbewilligung
Merkblatt Anlassbewilligung 

Ausländerausweis verlängern


Die Verlängerung des Ausländerausweises hat in jedem Fall persönlich bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Unabhängig vom Versand der Verfallsanzeige durch das Staatssekretariats für Migration (SEM) muss der Ausweis bis spätestens 14 Tagen vor Ablauf bei den Einwohnerdiensten zur Verlängerung eingereicht werden.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefüllte Verfallsanzeige
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis


 Weitere Informationen zu den Bewilligungen erhalten Sie hier:  so.ch

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung


Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit einem Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.


Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen.


Link: eUmzug.swiss

Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis stellt im Kanton Solothurn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aus.


Link: so.ch


Heimatausweis (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt)

Diese Bescheinigung benötigen Sie, um sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/In anzumelden. Sie bescheinigt, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Zullwil begründen.

Die Bestellung kann persönlich am Schalter in Nunningen oder via E-Mail getätigt werden. Die Gültigkeit einer solchen Bescheinigung ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt, d.h. sie muss jährlich erneuert werden. Für die Ausstellung benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse.

Mitzubringende/zuzustellende Unterlagen:

  • Mitvertrag des Aufenthaltsortes, Immatrikulation bei Studium

Heimatscheinbestellung

Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes auf.

Identitätskarte

Die Identitätskarte muss am Schalter der Gemeindeverwaltung in Nunningen beantragt werden. Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, ab dem 7. Altersjahr unterzeichnet das Kind zusätzlich. Wir bitten geschiedene/getrennt lebende Elternteile vorgängig mit uns Kontakt aufzunehmen. Bringen Sie ein aktuelles Passfoto (das Aufnahmedatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen) sowie Ihre jetzige Identitätskarte mit. Bei Verlust oder Diebstahl ist die Verlustmeldung der Polizei mitzubringen. Die Gebühren (CHF 70.00 für Erwachsene und CHF 35.00 für Kinder und Jugendliche bis 18-jährig) sind bei Antragstellung am Schalter zu bezahlen.

Link: so.ch

Pass mit oder ohne Identitätskarte 

Einen Schweizer Pass oder das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können Sie via Ausweiszentrum Solothurn oder über die Telefonnummer 032 627 63 70 beim kantonalen Passbüro in Solothurn beantragen. Der nachfolgend erforderliche Vororttermin (Erfassung der biometrischen Daten) kann anschliessend im Passbüro Basel, Liestal oder Solothurn erfolgen.

Link: so.ch

Personenstandsausweis

Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes auf.

Provisorischer Pass (Notpass) 

In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Er ist während der anstehenden Reise gültig (maximal 12 Monate) und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt.

Link: so.ch

SBB Spartageskarten


  • Die Gemeinde Nunningen bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern von Nunningen und Zullwil ab dem 1. Januar 2024 die neue Spartageskarte Gemeinde an.
  • Die Tageskarten können nur persönlich während den Schalteröffnungszeiten bezogen werden.
  • Es werden keine Reservationen via Telefon oder E-Mail entgegengenommen.
  • Die Zahlung erfolgt in Bar, mit Karte oder Twint.
  • Zur Identifikation benötigen wir einen Personalausweis (ID, Pass, Fahrausweis)


Link: www.spartageskarte-gemeinde.ch

Strafregisterauszug

Link: EJPD

Wegzug


Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle in Nunningen oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsbürger/Innen ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Pass oder Identitätskarte
  • neue Adresse


Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausländerausweis
  • neue Adresse


Wegzug ins Ausland
Schweizerbürger/Innen und ausländische Staatsbürger/Innen mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit dem Bereich Steuern Kontakt auf. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Auslandaufenthalt von über 6 Monaten zu prüfen, ab einem Jahr zu vollziehen.

Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: https://www.ch.ch/de/wohnen/umzug/checkliste-fur-den-umzug

Wohnsitzbestätigung

Wohnsitzbestätigungen können telefonisch, per E-Mail oder online bestellt werden. Sie können diese auch am Schalter in Nunningen beziehen.

Zuzug

Anmeldung

Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle in Nunningen oder online via eUmzug an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Ausländische Staatsangehörige haben zusätzliche Gebühren für den Ausländerausweis zu entrichten.

Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit (bei Familien bitte für alle Mitglieder):

  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenversicherungskarte oder -police
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
  • Heimtierausweis/Haftpflichtversicherung, falls Hundehalter


Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit (bei Familien bitte für alle Mitglieder):

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungskarte oder -police
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
  • Heimtierausweis/Haftpflichtversicherung, falls Hundehalter


Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: https://www.ch.ch/de/wohnen/umzug/checkliste-fur-den-umzug