Anlassbewilligungen |
Dienstag, den 29.03.2016 |
Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Das Merkblatt soll als Leitfaden dienen und wichtige Hinweise geben. Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn:
Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig. Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid. |